Ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) das Betreiben eines Pflegeheimes sowie einer Einrichtung für Betreutes Wohnen in Geeste; b) ambulante Pflegedienste sowie teilstationäre und stationäre Pflegedienste; c) Beratung und Betreuung von bestehenden sozialen Einrichtungen im Bereich der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe; d) Betreuungsmaßnahmen und Schaffung von Einrichtungen für Suchtkrankenbehindertenhilfe; e) Schaffung und Betreiben von Bildungseinrichtungen für den Bereich der Altenhilfe; f) Durchführung von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenhilfe. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres satzungsmäßigen Gegenstandes nach § 1 selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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