(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der sozialen Belange ihrer Mitglieder durch die gemeinnützige Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Erziehung, die Förderung der Volksbildung hinsichtlich gesundheitsrelevanter Themen sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 Nr. 1 AO. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Entwicklung, Begleitung und Evaluierung eines ganzheitlichen Gesundheitskonzeptes auf örtlicher Ebene, - die Mittelbeschaffung zugunsten der Lebensgarten grüne Aue eG, die die Mitte zu den in § 2 Abs. 1 genannten Wecken zu verwenden hat, - (teilweise) Kostenübernahmen und Zuschüsse zu therapeutischen Maßnahmen und Heilbehandlungen von Einzelpersonen; die Genossenschaft kann hierzu auch einen Unterstützungsfonds einrichten, - die Schaffung von zweckentsprechenden Angeboten über die Lebensgarten grüne Aue eG oder die Praxis bzw. das MVZ grüne Aue.
Sozialwesen
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