A) die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien sowie Anlagen zur Effizienten Energienutzung. Dies können insbesondere Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftwerke, Wasserstofftechnologie, Blockheizkraftwerke, Speichertechnologie, Übertragungstechnologien, E-Mobilität o. ä. sein, b) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom, Gas und/oder Wärme c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit d) gemeinsamer Einkauf von regenerativer Energie für Mitglieder und Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte, e) die Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung dieser Energien und des Klimaschutzes vor Ort sowie alles, was mit dem oben beschriebenen Unternehmensgegenständen in Zusammenhang steht, z. B. auch Projekte/Produkte zur CO2 Kompensation oder -minderung. 3. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. 4. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben.
Energieversorgung
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