1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \\Steuerbegünstigte Zwecke\\ der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volksbildung, ebenso von Kunst und Kultur, im Zusammenhang mit der Förderung von Klimaschutz. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Ausstellungen, gelegentliche Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen zur Vertiefung des Eindrucks von Kunstwerken und künstlerischer Gestaltung, Pflege kleinerer Kunstsammlungen, gegebenenfalls auch Beratung für eigene künstlerische Anlagen jeweils im Zusammenhang mit klimaschützenden und klimafördernden Gesichtspunkten, insbesondere unter Hinweis auf klimaschützende Anregungen der Besucher, beispielsweise auch durch den Ausgleich entstehender CO2-Emissionen im Wege der Durchführung von Anpflanzungen und ähnliches. 4. Die Gesellschaft kann ferner als Hilfsperson gem. § 57 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung für andere gemeinnützige Organisationen zur Verwirklichung deren gemeinnütziger Zwecke tätig werden. 5. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die zur Erreichung und Förderung des Zwecks beitragen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Einrichtungen, Körperschaften und sozialen Hilfsorganisationen beteiligen.
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