(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) von Kunst und Kultur sowie b) der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. (2) Weiterhin kann die Gesellschaft darüber hinaus zusätzlich optional folgende gemeinnützige Zwecke verfolgen: a) Förderung des Naturschutzes und des Umweltschutzes; b) Förderung des Tierschutzes; c) Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums; d) Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; e) Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; f) Förderung von Wissenschaft und Forschung; g) allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens; h) Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. (3) Der Satzungszweck nach Absatz 1 wird insbesondere verwirklicht durch folgende den dortigen Kategorien entsprechende beispielhafte Aktivitäten: a) zum Beispiel Autorenlesungen, Ausstellungen, Kulturabende und b) zum Beispiel Diskussionsveranstaltungen, Vorträge, Themenabende. Die Aktivitäten dienen ebenfalls der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. (4) Der optionale Satzungszweck nach Absatz 2 kann beispielsweise durch folgende den dortigen Kategorien entsprechende Aktivitäten verwirklicht werden: a) Förderung der Nutzung und Verbreitung alter Nutzpflanzen; b) Vogelnistkästen oder Pflanzung von Schmetterlings- und Insektennährgehölzen im Außenbereich; c) Anlage eines traditionellen Bauerngartens, Bereitstellung von Räumen und/oder Durchführung von Veranstaltungen und Workshops zur Belebung des traditionellen Brauchtums; d) Reparatur-Treff (Selbsthilfewerkstatt) für technische Geräte; Workshops und Informationsveranstaltungen zu Verbraucherrechten; e) Einrichtung einer Dauerausstellung zur Geschichte Langweids, des Lechtals und der näheren und weiteren Umgebung; Veranstaltungen und Workshops zu traditionellem Handwerk (auch bezüglich traditionelles Brauchtum); f) Förderung gesellschaftlich wertvoller und praktisch relevanter Forschungsprojekte mit Bezug zu den hier genannten gemeinnützigen Zwecken; g) Veranstaltungen und Workshops zu aktuellen politischen Themen zur Stärkung des Bewusstseins der Bürger für ihre wichtige Rolle zur Erhaltung der Demokratie; h) Veranstaltungen mit internationalen Referenten. Das bürgerschaftliche Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke kann auch dadurch gefördert werden, dass der Kulturbahnhof zu einem Treff- und Vernetzungspunkt für engagierte Menschen entwickelt und dort die Gründung und Weiterführung zusätzlicher gesellschaftlich engagierter Gruppierungen gefördert werden.
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