1.1 Förderung der Jugend- und Altenhilfe, 1.2 die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, 1.3 Förderung des Wohlfahrtswesens, 1.4 Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge sowie Behinderte, 1.5 Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, 1.6 Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten mildtätiger Zwecke, 1.7 Verfolgung mildtätiger Zwecke. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch; zu 1.1: Einrichtung und den Betrieb beschützender Wohnformen und ambulanter Unterstützungsleistungen nach den jeweils gültigen Sozialgesetzbüchern. zu 1.2: Ausbildungen für Berufsanfänger und Weiterbildungen für Berufstätige, sowie schulische Begleitung für Menschen mit psychosozialen Hemmnissen. zu 1.3 und 1.4: Betrieb von Einrichtungen und die Unterhaltung von Angeboten der Altenhilfe, der Jugendhilfe, der Familienhilfe, der Kranken- und Suchtkranken- und Behindertenhilfe, der Asylhilfe. Betrieb therapeutischer und pädagogischer Einrichtungen zur Unterstützung minderjähriger und erwachsener Flüchtlinge und Migranten. Einrichtung und den Betrieb von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten sowie stationären Einrichtungen und damit zusammenhängenden Einrichtungen der Integration, der Rehabilitation und der Beratung. Die Einrichtung und den Betrieb von Angeboten im Rahmen der neuen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen. Einrichtung und den Betrieb von Integrationsbetrieben und Werkstätten oder Arbeitsprojekten im Sinne des Bundesteilhabegesetzes. zu 1.5: Öffentliches Eintreten für Genderkompetenz und -sensibilität, um die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern in ihrer gesellschaftlichen Rolle und im Berufsalltag zu beachten. zu 1.6: Aufbau bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen inklusiver Angebote, sowohl in bestehenden Leistungsangeboten als auch in nichtprofessionellen regionalen Angeboten und Aufbau und Einbindung bürgerschaftlich engagierter psychiatrieerfahrener Bürgerinnen und Bürger. Zu 1.7: Selbstlose Unterstützung von Personen i.S.d. § 53 Nr. 1 und 2 AO. 2. Durch die Pflege- und die Betreuungsdienste, die Einrichtungen, die neuen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen sowie die übrigen Zweckbetriebe der Gesellschaft erhalten Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder als wirtschaftlich hilfsbedürftig i. S. d. Abgabenordnung gelten, Möglichkeiten der gesundheitlichen Stabilisierung sowie zur Stabilisierung der Lebenssituation, zur Teilhabe an der Gesellschaft und dem gesellschaftlichen/gemeinschaftlichen Leben, zur Förderung ihres selbstbestimmten Lebens und zur Förderung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten und zur Teilhabe am Arbeitsleben. 3. Zweck des Unternehmens ist darüber hinaus die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln (Mittelbeschaffungskörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO) für die steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke (Förderung des Wohlfahrtswesens) der Paritätische Pflege Schleswig-Holstein gGmbH.
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