1. Die außergerichtliche und gerichtliche Inkasso- und Rechtsdienstleistung im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen) und / oder der Erwerb von Forderungen jeglicher Art im In- und Ausland sowie die Abwicklung aller damit zusammenhängenden Geschäfte, alle kaufmännischen Arbeiten im Namen des Kunden, insbesondere Leistungen im Büroservice, Sekretariat und Debitorenmanagement, sowie alle erlaubten Nebenleistungen gemäß § 5 Rechtdienstleistungsgesetz (RDG). 2. Zur Erreichung ihres Unternehmenszweckes ist die Gesellschaft befugt, sämtliche im Geschäftszweig des Unternehmens übliche und ihnen verwandte Tätigkeiten und Geschäfte auszuüben, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form zu beteiligen oder deren Vertretung im In- und Ausland zu übernehmen sowie an anderen Orten im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten oder zu unterhalten.
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