Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist Förderung von Kunst und Kultur, von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a.Förderung von Kunst und Kultur Gefördert werden sollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Musiker) an städtischen bzw. staatlichen Musikschulen bzw. Musikhochschulen durch Zuwendungen für wahlweise Instrumente, Noten, Stipendien und Preise etc. Die jeweiligen Einrichtungen werden um Empfehlung für Fördermaßnahmen gebeten. Gefördert werden soll beispielsweise eine Zusammenarbeit einer Musikhochschule mit Angehörigen einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung / Fakultät, um eine Laiengruppe mit angehenden Musikern zu bereichern. b.Förderung von Wissenschaft und Forschung Gefördert werden sollen Studenten, Nachwuchswissenschaftler und Juniorprofessoren (m/w) an wissenschaftlichen Einrichtungen durch Zuwendungen beispielsweise in Form von Reisestipendien, Forschungsstipendien, Notstipendien (für Studenten in unverschuldeter finanzieller Notlage) und Preisen (z.B. bei Promotion) für herausragende wissenschaftliche Leistungen.
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