Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Dies umfasst insbesondere auch entsprechende oder vergleichbare (grenzüberschreitende) Tätigkeiten auf Grundlage der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt sowie gegebenenfalls weiterer anwendbarer Vorschriften beziehungsweise nachfolgender Regulierungen in der jeweils gültigen Fassung.
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