Beteiligung - auch als persönlich haftende Gesellschafterin - bei und Verwaltung von anderen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung - auch als persönlich haftende Gesellschafterin - bei und die Verwaltung von Gesellschaften deren Gegenstand der Erwerb, Verwaltung, Vermietung oder Verpachtung sowie die Bebauung von Grundstücken aus eigenen Mitteln der jeweiligen Gesellschaft, wobei rein handwerkliche Leistungen durch Dritte erbracht werden, ist. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten, erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin und zur Geschäftsführung an solchen Gesellschaften, beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. Tätigkeiten, die eine Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung voraussetzen oder eine handwerkliche Betätigung darstellen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft kann ihre Geschäfte im Inland wie im Ausland betreiben.
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