Angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Unter angemessener Verzinsung verstehen die Gesellschafter eine Verzinsung in Höhe des aktuell gültigen Basiszinssatzes zuzüglich eines Risikozuschlags von einhundert Prozent. Zu diesem Zweck beteiligt sich die Gesellschaft am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, führt Beratungsaufträge durch, treibt Handel mit Waren aller Art, und hält und verwaltet in- und ausländische Beteiligungen. Die die angemessene Verzinsung übersteigenden Erträge werden von den Gesellschaftern als besondere Leistung der Geschäftsführung erachtet und sind bei Feststellung des Jahresabschlusses an die Geschäftsführung auszubezahlen.
Einzelhandel
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