Förderung der Hilfe für behinderte Menschen. Behinderte Menschen im Sinne der Satzung sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (Definition der UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 1 Abs. 2, Vereinte Nation 2006). Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Ermöglichung und Förderung einer selbstbestimmten Lebensgestaltung von Behinderten Menschen, die "Beatmungspflege" benötigen. Der vorgenannte Satzungszweck wird dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Beatmungspflege für behinderte Menschen bereit stellt und organisiert. Beatmungspflege ist dabei jede Form der persönlichen Hilfe (Behandlungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Leistungen, Eingliederungshilfe und weitere persönliche Hilfe im Alltag), die die Assistenznehmerin und Assistenznehmer benötigen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die Gesellschaft wird daher selbst und unmittelbar zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks tätig.
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