A) Aufstellung von Geld und Warengewinngeräten (Spielautomaten) gem. § 33 c GewO und Betrieb von Spielhallen gem. § 33 i GewO und b) Betrieb von erlaubnisfreier und erlaubnispflichtiger Gastronomie (Bistros, Sportbars etc.) c) Veranstaltung, Annahme und Vermittlung von Pferdewetten im und in das In- und Ausland über Internetvertrieb (einschl. anderer elektronische Vertriebsmedien) und Stationärvertrieb (RennwLottG und Erster GlüÄndStV) d) Veranstaltung, Annahme und Vermittlung von Sportwetten im und in das In- und Ausland über Internetvertrieb (einschl. anderer elektronische Vertriebsmedien) und Stationärvertrieb (Erster GlüÄndStV) in jeder Form. e) Betrieb von Zeitschriftenläden und Kiosken, f) Eventmanagement sowie Party- und Konzertveranstaltungen.
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