Förderung des Gesundheitswesens sowie die öffentliche Gesundheitspflege und die Förderung mildtätiger Zwecke zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb des Borromäus Hospitals Leer, darüber hinaus durch die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie sonstigen, der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens oder der Altenhilfe dienenden stationären, teilstationären, ambulanten, rehabilitativen und vorsorgenden Einrichtungen und Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V. Der Gesellschaftszweck wird weiterhin verwirklicht durch die Unterstützung und Förderung dieser Einrichtungen bei der Sicherung der wirtschaftlichen Lage, bei der Festlegung eines bedarfsgerechten Leistungsangebots und bei der Sicherung des kirchlichen Bezuges. Der Zweck wird darüber hinaus auch durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Berufen auf dem Gebiet der Gesundheits- und Altenpflege verwirklicht.
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