(1) Das Geschäftsgebiet der Sparkasse umfasst das Gebiet der frü- heren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen sowie die Gebiete St. Margarethen und Wacken. (2) Die Sparkasse ist ein selbständiges Unternehmen mit der Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der öffentlichen Hand und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. (3) Die Sparkasse pflegt den Zahlungsverkehr und betreibt die weiteren in dieser Satzung vorgesehenen Geschäfte. (4) Die Sparkasse betreibt ihre Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen; ihre Gewinne haben den Geschäftsbetrieb zu sichern. (5) Die Sparkasse soll bei ihren Geschäften mit den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe zusammenarbeiten.
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