(1) Das Betreiben und die Weiterentwicklung mehrerer Fitness- und Gesundheitsstudios, inklusive Wellness und Saunaeinrichtungen sowie die Durchführung aller Geschäfte, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet erscheinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Gegenstand auf ähnliche und verwandte Betriebszwecke auszudehnen. (2) Weiter der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere DLG-geprüfte Muskelaufbau-, Fitness- und Diätprodukte und die Anschaffung und Veräußerung von Sportartikeln, soweit sie mit dem Betrieb des Fitnessstudios in Verbindung stehen. Dies gilt nicht für den Verkauf von Arzneimitteln. (3) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. (4) Das Betreiben eines Onlineshops für den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, Sportartikeln sowie digitale Sportkurse und Ernährungsberatungen.
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