1. die Förderung des Wohlfahrtwesens und der Altenhilfe, der beruflichen Bildung sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung (AO) ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. 2. Zur Verwirklichung des Satzungszweckes ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb von Einrichtungen zur würdevollen Pflege und Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase. Dabei sollen unheilbar Kranke und Sterbende begleitende pflegerische und seelsorgerische Hilfe erfahren. Insbesondere unterhält die Gesellschaft zu diesem Zweck ein stationäres Hospiz in Viersen-Dülken. Ferner ist Zweck der Gesellschaft die Förderung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung in (diakonischen) Berufen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere der Kranken- und Altenpflege. 3. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen und/oder betreiben. Sie ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen, übernehmen oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Neue.
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