Beratung in Umweltfragen, insbesondere bezüglich Fragen der Nachhaltigkeit und des Klimawandels, einschließlich gemeinnütziger Projekte. Hierzu gehört auch der Erwerb und die Veräußerung, das Mieten, das Vermieten, das Pachten, das Verpachten sowie die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie dazu erforderlicher Immobilien und Gerätschaften in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Privatpersonen. Die inhaltliche Ausrichtung der Unternehmenstätigkeiten orientiert sich dabei insbesondere an den jeweils aktuellen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (z. B. "Sustainable Development Goals 2030"). Sie dienst in erster Lienie dem Zweck zur Abmilderung des bereits eingesetzten Klimawandels sowie dessen Folgen und enthält dabei auch gemeinnützige Aspekte, soweit diese die Gesellschaft nicht über Gebühr belasten. Die angepeilte Zielgröße für derartige gemeinnützige Ausgaben beträgt mindestens zehn Prozent des jährlichen Kernumsatzes. Die Erreichung dieser Zielgröße ist nicht verpflichtend, aber durch die Geschäftsführung ernsthaft anzustreben, und durch diese auch belastbar darzulegen. Im Jahr der Gründung sowie in den beiden darauffolgenden Geschäftsjahren kann zum Zwecke der betriebswirtschaftlichen Stärkung der Unternehmenssubstanz von der Zielgröße abgewichen werden.
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