Erbringung von Architekten-Ingenieurleistungen sowie Planungen aller Art im Bauwesen, die sich aus dem Leistungsbild der HOAI ergeben. Dabei sind alle für eine Architektentätigkeit maßgeblichen Bestimmungen und Grundsätze zu beachten; insbesondere werden die für die Berufsangehörigen nach § 2 des Baukammerngesetzes Nordrhein-Westfalen geltenden Berufspflichten von den Gesellschaftern und von der Gesellschaft beachtet.
Ingenieurbüro
Architekten
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