1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Umweltschutzes und der Entwicklungsarbeit. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Abfischen des in den Meeren und Ozeanen befindlichen Plastikmülls sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen. Hierzu zählen insbesondere folgende Maßnahmen: Entwicklung, Förderung und Bildung von Strukturen, welche den Zweck des organisierten Abfischens des Plastikmülls aus den Meeren und Ozeanen haben. Die biologische Vielfalt in den Meeren und Ozeanen soll hierdurch geschützt werden. Die Gesellschaft arbeitet hierbei mit Fischern vor Ort zusammen, die aus Mitteln der Gesellschaft Kontingente für das Abfischen des Mülls erhalten, die an die Lebensbedingungen des jeweiligen Landes angepasst sind. 3. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen.
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