Herrichtung der in Selent gelegenen Blomenburg einschließlich Nebengebäuden mit dem Ziel, darin ein Technologiezentrum betreiben zu können. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören insbesondere: a) der Aus- und Umbau des Hauptgebäudes der Blomenburg, b) die Herrichtung der benötigten Nebengebäude, dazu kann auch ein Abriss mit anschließendem Neubau gehören, c) die Herstellung der im direkten Umfeld des späteren Technologiezentrums erforderlichen Infrastruktur, d) die Annahme und wirtschaftliche Verwendung der für die unter a) bis c) genannten Maßnahmen beantragten öffentlichen Mittel, insbesondere aus dem Regionalprogramm 2000 des Landes Schleswig-Holstein, wobei dafür Sorge zu tragen ist, daß die jeweiligen Bewilligungsbedingungen eingehalten werden, e) die Erstellung des erforderlichen Verwendungsnachweises für die öffentlichen Zuwendungsgeber, f) die Verpachtung der mit öffentlichen Mitteln hergerichteten Räumlichkeiten an den Betreiber des Technologiezentrums. Die Gesellschaft erstrebt keinen Gewinn. Etwaige Gewinne dürfen nur für die in diesem Vertrag festgelegten Zwecke verwendet werden. Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen an die Gesellschafter werden nicht gezahlt. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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