Förderung, Entwicklung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die Gesellschaft verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch: Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen, bzw. diesbezügliche Beratungs- und Bildungsangebote anzubieten; Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern und zu unterstützen; dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen; die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und zu fördern, sowie geeignete Angebote für Unternehmen und Institutionen zur Erreichung dieses Ziels zu entwickeln und bereitzustellen; Pädagogisch und erzieherisch tätige Fachkräfte in deren Kompetenzen weiter zu entwickeln, sie zu fördern und die dazu notwendigen sachlichen und finanziellen Ressourcen bereitzustellen. (3) Zur Erreichung des Zwecks errichtet und betreibt die Gesellschaft Einrichtungen zur dauerhaften Betreuung und nachhaltigen Bildung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 14 Jahren. Dies sind insbesondere Einrichtungen wie Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Grundschulen und Horte sowie Einrichtungen der flexiblen und individuellen Kurzzeitbetreuung und die Bereitstellung von Notfallbetreuungsplätzen (Backup).
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
Unterricht & Erziehung
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