Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Immobilien. Dazu gehört: a) Der Erwerb, die Veräußerung und die Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten für eigene Rechnung, b) die Entwicklung von Immobilienprojekten (Neubau, Umnutzung und Modernisierung) für eigene Rechnung, c) die Beratung von Immobilieneigentümern und -investoren insbesondere bei Bestandsanalysen, Ideenfindung, Konzeption, Umsetzung, Finanzierung, Vermietung und Verkauf, d) die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Mietern. Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört auch die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Wertpapieren, Finanzanlagen und Beteiligungen. Ferner ist gegebenenfalls Gegenstand des Unternehmens die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Ausgenommen sind die Durchführung von Bankgeschäften, die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer, Rechts- und Steuerberater sowie jedweder Tätigkeit, die einer öffentlich rechtlichen Genehmigung bedarf (ausgenommen ggf. § 34 c GewO).
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