(1) Der Vertrieb von Zentralheizungen und sonstigen Heizungsgeräten, industriellen Ausrüstungsgegenständen, Heizkesseln und Energieanlagen, die Planung von Heizungs- und Klimaanlagen, der Einbau von Heizungsanlagen und die Durchführung von Energie- und Verfahrenstechniken sowie die Erbringung von zugehörigen Dienstleistungen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann Unternehmen, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, unter ihrer Leitung zusammenfassen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern sowie Zweigniederniederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland errichten und betreiben und auch einschlägige Handelsvertretungen übernehmen. (3) Der Unternehmensgegenstand umfasst auch den Erwerb, die Pacht, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von direkten und indirekten Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie von Immobilien.
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