Wahrnehmung aller Berufsaufgaben der Architektur i. S. d. BauKaG NRW. Berufsaufgabe der Architekten und Architektinnen ist die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken. Zu den Berufsaufgaben gehören die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin in den mit der Planung und Ausführung eines Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung. Die Gesellschaft erbringt Planungsleistungen gemäß den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und auch solche zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die der Förderung des Gesellschaftszwecks dienen.
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