Erbringung von Leistungen eines Ingenieur- bzw. Architekturbüros gemäß den Grundlagen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) von der Leistungsphase 1 bis 9, das heißt von der Grundlagenermittlung bis zur Übergabe des Objekts (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Dokumentation, Übergabe). Die Abwicklung von Sachverständigenarbeit in Hinsicht des vorbeugenden Brandschutzes, Erstellen von Brandschutzkonzepten, Brandschutzplänen, Siegeplänen und ähnlichen Planungsleistungen.
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