(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von körperlich und wirtschaftlich hilfsbedürftigen Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO. (2) Der Satzungszweck der Gesellschaft wird insbesondere durch den Betrieb von stationären und teilstationären Altenhilfeeinrichtungen und durch altersgerechte Betreuungsformen verwirklicht. (3) Die Gesellschaft wird damit in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. (4) Die Gesellschaft verwirklicht die in Absatz 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens jeweils im Einsatz für den steuerbegünstigten Bereich der zum Unternehmensverbund der "von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel" gehörenden Gesellschaften durch die Inanspruchnahme von Serviceleistungen, Nutzungsüberlassungen von Immobilien und Mobilien und durch Personaldienstleistungen (& 57 Abs. 3 AO). Zu den empfangenen Leistungen gehören insbesondere Leistungen des Gebäudemanagements, Logistikdienstleistungen und hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Speisenversorgung und Beköstigung.
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Sozialwesen
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