(1) der Bau und der Betrieb eines Innovations- und Gründerzentrums in Quakenbrück. (2) Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens, Wachstumspotenziale aus dem Bereich der Lebensmitteltechnik und den Hochschulen der Region nutzbar zu machen, die Innovationsfähigkeit der Unternehmen in der Samtgemeinde Artland zu unterstützen, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zwischen Unternehmen der Bioökonomie und der Lebensmittelbranche und Hochschulen zu unterstützen, innovative und technologieorientierte Ausgründungen im Bereich der Bioökonomie und der Lebensmitteltechnik und entsprechende Gründungsvorhaben zu unterstützen. (3) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Gesellschaft berechtigt, im Rahmen des Gesellschaftsvertrages alle Maßnahmen zu ergreifen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen, unter anderem Grundstücke zu erwerben, zu verpachten oder zu veräußern. (4) Die eigenständige Wirtschaftsförderung der Samtgemeinde Artland/Stadt Quakenbrück und des Landkreises Osnabrück bleibt unberührt. (5) Die Aufgaben der Gesellschaft stellen Dienstleistungen von allgemein wirtschaftlichem Interesse (DAWI) der Samtgemeinde Artland und des Landkreises Osnabrück dar, da diese übernommenen defizitären Aufgaben der Daseinsvorsorge der regionalen Wirtschaftsförderung und lokalen Stadtentwicklung dienen. (6.
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