Satzungsverwirklichung. Dabei werden Satzungszwecke insbesondere verwirklicht durch a) Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben b) Vergabe von Forschungsaufträgen c) Unterhaltung von Erziehungs-, Aus- und Weiterbildungsberatungsstellen oder Unterstützung bestehender gleichgelagerter Einrichtungen d) Durchführung von Veranstaltungen zur außerbetrieblichen Berufsaus- und Weiterbildung sowie zur allgemeinen Bildung, u.a. für Betriebsangehörige von Handelsunternehmungen sowie Berufe anderer Wirtschaftszweige e) Durchführung von Lehrgängen für noch nicht Ausbildungsfähige und Lernbehinderte f) Durchführung von u.a. Sprachkursen und Projekten zur Integration ausländischer Mitbürger g) Unterhaltung von Kindergärten und ähnlichen Institutionen (3) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft darf zur Erfüllung dieses Zwecks Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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