(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Aufgabe und Zweck der Gesellschaft ist die berufliche Qualifizierung, die berufliche Bildung und Weiterbildung, das Arbeitstraining, die Berufsausbildung und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO insbesondere durch den Betrieb einer Schulmensa als Zweckbetrieb im Sinne des § 66 AO. (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Förderung benachteiligter, von Benachteiligung bedrohter und / oder behinderter Menschen und / oder Rehabilitanden zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung und / oder der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in verschiedenen Bereichen verwirklicht. Die Maßnahmen dienen einer nachhaltigen Eingliederung benachteiligter und / oder behinderter Menschen insbesondere im Sinne des SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX und SGB XII zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben. (4) Zur Durchführung der in Abs. 3 genannten Maßnahmen werden Betriebsstätten errichtet, ausgestattet und Fachpersonal bereitgestellt. Die Gesellschaft kann - soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt - zur Erfüllung dieser Aufgaben Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung oder andere Dritte heranziehen.
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