1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zielsetzung der Gesellschaft ist - die Förderung der Kultur und Kunst, der Bildung, der Jugend und Jugendkulturarbeit sowie der Brauchtums- und Heimatpflege, - die Eingliederung von arbeits- bzw. erwerbslosen Personen in das Erwerbsleben durch Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. 3. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Förderung und Unterstützung von Veranstaltungen der Kultur und Kunst, der Bildung der Jugend- und Jugendkulturarbeit sowie der Brauchtums- und Heimatpflege durch den Betrieb des Kulturzentums GBS in Greven, berufliche Qualifizierung durch Bildungsmaßnahmen mit vorgeschalteter Beratung und Betreuung; - soziale Qualifizierung durch Bildungsmaßnahmen mit vorgeschalteter Beratung und Betreuung, berufsvorbereitende-, berufsbegleitende- und überbetriebliche, berufsaus- bildungsüberbetriebliche Maßnahmen für Jugendliche und Erwachsene; - Kooperation mit anderen privaten oder öffentlich-rechtlichen Institutionen. 4. Insbesondere hat die Gesellschaft folgende Aufgaben zu verfolgen: - Entwicklung, Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in den Bereichen Kultur und Kunst, Bildung, Jugend- und Jugendkultur- arbeit sowie Brauchtums- und Heimatpflege im und durch das Kulturzentrum GBS, - Angebot von zielgruppenspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen, insbesondere von ausländischen Mitbürgern, - Betreuung und Förderung der Fähigkeiten zur Integration in betriebliche Arbeitsstrukturen, - Initiativen zu entwickeln zur Bildung von Arbeitskräftepools und Beschäftigungsprojekten, - Beratung von Betrieben und Kooperation mit den Sozialpartnern, wie Arbeitsverwaltung, Beschäftigungsprojekte. Regionalkonferenz u. a. 5. Die Einrichtung von Zweckbetrieben ist zulässig. 6. Die Gesellschaft arbeitet nicht gewinnorientiert. Gewinne werden zur Wahrnehmung der Aufgaben verwendet, die unter 3. und 4.genannt werden. Die Gesellschaft verfolgt ihren gemeinnützigen satzungsmäßigen Zweck unmittelbar oder durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs.1 der Abgabenordnung.
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