Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zwecke der Gesellschaft ist a. die Förderung der Erziehung und Bildung in allen schulischen und außerschulischen Belangen insbesondere durch Errichtung, Bau und Betrieb von kulturellen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen sowie schulischen Erziehungs-, Lehr- und Bildungsstätten für Kleinkinder, Vorschüler, Schüler und Studenten jeglicher Abstammung einschließlich von Fach-, Hoch- und Berufsschulen und Kindertagesstätten. b. die Förderung der Kultur, insbesondere durch die Durchführung von kulturellen Begegnungsveranstaltungen mit nationalen und internationalen Partnern auf nationaler und internationaler Ebene. c. die Förderung der internationalen Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, insbesondere durch die Förderung eines friedlichen Zusammenleben zwischen Angehörigen von unterschiedlichen Kulturen, Religionen und Nationen, die Förderung des Bewusstseins über die Gemeinsamkeiten trotz der Angehörigkeit an Religionen auch durch den Abbau von Vorurteilen und Intoleranz. Dieser Zweck soll auch erreicht werden durch die Durchführung von Tagungen, Seminaren, Austauschreisen im In- und Ausland, Vorträgen, Workshops, Fortbildungen für Schulen und steuerbegünstigte Körperschaften. d. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes durch die Durchführung von Tagungen, Seminaren, Austauschreisen im In- und Ausland, Vorträgen, Workshops, Fortbildungen für Schulen und steuerbegünstigte Körperschaften. Weiterhin sollen folgende Maßnahmen zur Erfüllung des Satzungszweckes beitragen: a. die Beratung und Unterstützung von Bildungs- und Kultureinrichtungen in juristischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Themen, b. Aufbau und Pflege von Kontakten zu steuerbegünstigten Institutionen und Behörden mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zum Austausch und für die Gestaltung gemeinsamer Projekte, c. die Förderung und Unterstützung von Schülern, Studenten, Doktoranden, Promovenden und Wissenschaftlern, d. die personelle, technische, soziale, kulturelle sowie finanzielle Unterstützung von Trägern kultureller und/oder schulischer Einrichtungen für die Übernahme von schulischen und sonst vergleichbaren Einrichtungen in eigener Trägerschaft gemäß den jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen.
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