3.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). 3.2 Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines oder mehrerer Kinderheime für betreuungsbedürftige Kinder (sog. Intensivwohngruppen) und die Betreuung der Kinder in diesen Einrichtungen, ferner das Sammeln von Spenden und Schenkungen zur Verwendung für den Betrieb dieser Einrichtungen. Mithin verfolgt die Gesellschaft folgende gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke: 3.2.1 Unterstützung von Kindern, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind; 3.2.2 Förderung der Kinder- und Jugendhilfe; 3.2.3 Förderung der Erziehung. Alle mildtätigen bzw. gemeinnützigen Zwecke werden im Folgenden als die Geförderten Zwecke bezeichnet. 3.3 Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere, aber nicht ausschließlich,durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: 3.3.1 Betrieb eines oder mehrerer Kinderheime für betreuungsbedürftige Kinder (sog. Intensivwohngruppen) und die Betreuung der Kinder in diesen Einrichtungen; 3.3.2 Beschaffung und Bereitstellung finanzieller Mittel für diesen Zweck; 3.3.3 Beschaffung von Gesundheits- und Ausstattungsmitteln; 3.3.4 Öffentlichkeitsarbeit und Werbung aller Art für die Gesellschaft und der Sensibilisierung in der Gesellschaft; 3.3.5 Beantragung öffentlicher Fördergelder; 3.3.6 Teilnahme an Spenden- und anderen Veranstaltungen, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint und die Ausgaben in angemessener Relation stehen, um die Bekanntheit der Gesellschaft und dadurch den Kreis potenzieller Spender und Schenker zu vergrößern, sowie deren Spendenbereitschaft zu erhöhen; 3.3.7 Mobilisierung sozialen Engagements von Ehrenamtlichen, die sich für den Zweck der Gesellschaft einsetzen und die Gesellschaft in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen ideell unterstützen; und 3.3.8 Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die zur Förderung des Zwecks der Gesellschaft als erforderlich oder angemessen angesehen werden (z.B. eigene Website, Newsletter, Social-Media-Kanäle, digitale und analoge Medienberichte, Filmaufnahmen, Ausstellungen). 3.4 Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche zu übernehmen oder solche als Spende anzunehmen. 3.5 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.