Förderung der Religion gem. § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO durch die Förderung religiöser Zwecke und Durchführung der Verbreitung christlich evangelistischer/kirchlich-religiöser Inhalte. Dieser Gegenstand wird verwirklicht durch 1. die Errichtung und den Betrieb von neuen Technologien; z.B. - Programmierung von einem Skill für Sprachasisstenten zum Wiedergeben von Inhalten wie Audiovorträgen - Erstellung einer Internetplattform zur Wiedergabe von medialen Inhalten 2. die Produktion von digitalen Inhalten wie z.B. Videos, Grafiken, Vorträge; 3. die Verbreitung dieser Inhalte.
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