1. Die Förderung der Bildung, Erziehung und Förderung der Jugendhilfe 2. Die Errichtung und die Unterhaltung von Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen, Horteinrichtungen und Jugendfreizeitheimen 2.1. Die Finanzierung der Errichtung und den Betrieb der Kindertagesstätten. 2.2. Einrichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen. 2.3. Laufender Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen. Zweckverwirklichende Maßnahmen für die oben genannten Zwecke sind die flexible und ergänzende Kinderbetreuung, Beratung von Kindern und Unterstützung der Eltern bei der Erziehung, Errichtung und Unterhaltung von Familien-, Jugend- und Kinderzentren und die Unterstützung und Integration von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher ethnischer Herkunft und die Förderung der sprachlichen Vorbereitung der Kinder nicht deutscher Herkunft für die Grundschule. Weitere Zwecke der Gesellschaft sind: 3. ein Angebot einer flexiblen Kinderbetreuung z. B. Not- und Randzeitenbetreuung zu schaffen. 4. die Förderung der Jugend- und Familienhilfe, insbesondere die Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung sowie die Vermeidung und der Abbau der Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen. 4.1. Aufbau und Betrieb von Familien-, Jugend- und Bildungseinrichtungen, in diesen Einrichtungen sollen Angebote für Kinder und Jugendliche geschaffen werden, wie z. B.: 4.1.1. Durchführung von Hausaufgabenhilfen für Kinder und Jugendlichen. 4.1.2. Kostenlose Beratung von Kinder und Jugendlichen, zu den Bereichen Gewalt, Drogen, Vernachlässigung, Medienkonsum. 4.1.3. Förderung der Sprache durch kinder- und jugendgerechte Bildungsangebote. 4.1.4. Durchführung von Kultur- und Kunstveranstaltungen mit und für Kinder und Jugendliche. 5. die kostenlose Beratung von Kindern und Unterstützung der Eltern bei der Erziehung; 5.1. Konzipierung, Planung, Aufbau und Betrieb von Beratungsstellen für Kinder und Eltern 5.2. In diesen Einrichtungen werden Fachkräfte eingesetzt die Familien bei Konflikten kostenlos beraten. 6. die Unterstützung und Integration von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher ethnischer Herkunft und die Förderung der sprachlichen Vorbereitung der Kinder nicht deutscher Herkunft für die Grundschule. 6.1. Planung und Durchführung von internationalen Begegnungen für Kinder und Jugendliche über EU-Förderprogramme. 6.2. Planung und Durchführung von Sprachförderprogramme für Kindertagesstätten. 6.3. Planung und Durchführung von Theater-Workshops für Kinder und Jugendlichen für und in Kindereinrichtungen zur Förderung der Sprache. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AbgabenO.
Sozialwesen
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