Förderung der schulischen Bildung, der Aus- und Weiterbildung sowie der hochschulischen Lehre und Forschung als auch der Verbreitung von diesen Erkenntnissen. Die Organisation der Schulen, Institute oder Hochschulen und die Maßnahmen zur Erreichung ihrer Ziele richten sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen. Die Gesellschaft betreibt berufsbildende Ersatzschulen und wird zur Durchführung des gemeinnützigen Betriebes der Ersatzschulen Zuwendungen Dritter insbesondere zur Bereitstellung der nach dem Schulgesetz erforderlichen Eigenleistung entgegennehmen. Diese Zuwendungen werden neben der Erbringung der Eigenleistung ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet, die nicht Gegenstand der ErsatzschuIfinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen sind und nicht durch das Land Nordrhein-Westfalen refinanziert werden. Den Schulen, Instituten oder Hochschulen können Schüler- und Studentenwohnheime angegliedert werden, um auch den außerschulischen Belangen der Schüler und Studierenden Rechnung zu tragen.
Interessengemeinschaften
Sozialwesen
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