1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - der Jugendhilfe, - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens mit dem Ziel, die soziale, gesellschaftliche, wirtschaftliche, politische und rechtliche Lage von Migrantinnen und Migranten in Hamburg zu verbessern. Die Stärkung und Förderung der gesellschaftlichen sowie der individuellen Handlungsfähigkeit von Migrantinnen und Migranten ist dabei ein Kernanliegen. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch Bildungs- und Beratungsangebote, insbesondere durch - Einrichtung und Betrieb von Integrationszentren und Durchführung von Integrationsberatung, - Angebote der Erwachsenenbildung wie Durchführung von Deutsch- und Alphabetisierungskursen, - Erarbeitung bzw. Unterstützung von Reformkonzepten im Bereich Integration, - Erarbeitung von Berichten und Dokumentationen, Öffentlichkeitsarbeit, - Kontaktpflege zu anderen Organisationen, Interessenvertretung bei Behörden und Parlamenten, - Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, Ämtern, Ausschüssen und Fachgremien, - Durchführung von Projekten im Bereich Integration von Migrantinnen und Migranten.
Sozialwesen
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