Betrieb einer Bausparkasse, darauf gerichtet, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen), unter besonderer Berücksichtigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren. Die Gesellschaft kann außerdem die für Bausparkassen ansonsten zulässigen Geschäfte betreiben. Sie kann zu diesem Zweck Zweigniederlassungen errichten und sich an in- und ausländischen Unternehmen beteiligen. Der Gesellschaft ist im übrigen auferlegt, der Förderung des Bausparwesens zu dienen. Die Gesellschaft ist in einem Teilbereich als Organ der staatlichen Wohnungspolitik für Verwaltung von Wohnungsfürsorgemitteln im Sinne von § 28 Abs. 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes tätig. Hierzu unterhält die Gesellschaft einen betriebswirtschaftlichen und organisatorisch getrennten, im übrigen aber rechtlich unselbständigen Teil mit gesonderter Buchführung und gesonderten Jahresabschlüssen. Dieser Teil führt die Bezeichnung: Verwaltungsstelle für Wohnungsfürsorgemittel des Bundes und der Länder, Organ der staatlichen Wohnungspolitik. Die Tätigkeit der Gesellschaft erfolgt nach kaufmännisch-wirtschaftlichen Grundsätzen.
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