(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaff ist die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. (3) Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb von Diensten und Einrichtungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, der Jugendhilfe, der Pflege und der Altenhilfe im Sinne der Sozialgesetzbücher. (4) Die Gesellschaff verwirklicht ihre Zwecke durch planmäßiges Zusammenwirken mit dem Verein für Behindertenhilfe e.V. insbesondere durch den operativen Betrieb der Dienste und Einrichtungen. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaffliche Zwecke.
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