Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums mittels einer oder mehrerer Betriebsstätten in Hamburg. Die Erbringung von ambulanten Leistungen zur Versorgung der Patienten, insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit. 2. Die Gesellschaft kann insbesondere alle im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V stehenden zulässigen Tätigkeiten, die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern und der Vorsorge und Rehabilitation sowie nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, insbesondere der integrierten Versorgung, durchführen.
Gesundheitswesen
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