BfFF Kulturprojekte gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 51 ff). Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Konzeption und Durchführung kultureller Veranstaltungen insbesondere in Form von Filmfestivals, Konzerten & anderen künstlerischen Darbietungen. Veranstaltung eines gewerkeübergreifenden Kreativwettbewerbs für Filmschaffende. Die Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen zur beruflichen und künstlerischen Weiterbildung. Erarbeitung und Herausgabe von Informationsmaterial. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Redaktion und Distribution von Filmprogrammen.
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