Öffentlicher Zweck des Kommunalunternehmens ist die öffentliche Gesundheitsversorgung im Bezirksgebiet des Bezirks Mittelfranken, insbesondere die Wahrnehmung der vom Bezirk Mittelfranken auf das Kommunalunternehmen übertragenen bezirklichen Pflichtaufgaben nach Art. 48 Abs. 3 Nr. 1 BezO sowie die Erbringung von Leistungen der Krankenbehandlung, Rehabilitation und Pflege im Zusammenhang mit neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, sowie die Eingliederung von Menschen mit seelischen Behinderungen in soziotherapeutischen Wohnheimen nach Art. 48 Abs. 3 Nr. 2 BezO. Öffentlicher Zweck des Kommunalunternehmens ist ferner die Wahrnehmung der vom Bezirk Mittelfranken auf das Kommunalunternehmen übertragenen bezirklichen Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis zum Vollzug strafgerichtlicher Entscheidungen nach dem Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz vom 17. Juli 2015 in der jeweils geltenden Fassung sowie die Mitwirkung am Vollzug des Unterbringungsgesetzes vom 5. April 1992 in der jeweils geltenden Fassung.
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