Förderung der Allgemeinheit i.S. von § 52 AO, hierbei insbesondere: a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; c) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; d) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. Zur Verwirklichung des Satzungszwecks gemäß § 2 Abs. 2 dienen insbesondere folgende Maßnahmen: i. Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B. durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen, Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien; ein Schwerpunkt liegt dabei auch in der Förderung eines gesellschaftlichen Diskurses hinsichtlich der zunehmenden Digitalisierung; ii. Bildung und Weiterbildung i. S. von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), z. B. im Bereich Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement, durch Veranstaltung von Kursen, Tagungen, Symposien, sowie Schulungen; iii. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. -medien, welche der Förderung der Bildung und Weiterbildung dienen, insbesondere auch im Sinne einer zunehmenden Vernetzung (z. B. geeignete Internetplattformen, Printmedien, Newsletter etc.); iv. Planung, Durchführung, Vergabe und Evaluation von Forschungsaufträgen und sonstigen Projekten und Programmen zu ausgewählten Fragen der Förderung gemeinnütziger Tätigkeiten i.S. von Abs. 2. Schwerpunkte liegen hierbei in der Entwicklung von innovativen Konzepten zu den Themen Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement sowie zu den verschiedenen Aspekten der digitalen Transformation in unserer Demokratie, Zivilgesellschaft und Arbeitswelt; wissenschaftliche Ergebnisse werden durch die Gesellschaft zeitnah veröffentlicht und so der Allgemeinheit zugänglich gemacht; v. Ermöglichung und Verbesserung von schulischer und beruflicher Bildung, Förderung der Zivilgesellschaft sowie der sozialen Innovationsfähigkeit in Entwicklungsländern; vi. Eingehen von öffentlichen Partnerschaften zur Verwirklichung der vorstehend genannten Punkte; vii. Tätigkeiten der Politikberatung, primär durch Erarbeitung von Empfehlungen zu möglichen oder geplanten Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Punkten; viii. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen durchführen; ix. Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratung und Information von Ehrenamtlichen zu sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Engagement; Kompetenzvermittlung zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen und bürgerschaftlich engagierter Personen.
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