Eigenverantwortliche Betrieb des im Eigentum der Stadt Langenhagen befindlichen Hallenfreibades Godshorn und alle damit zusammenhängenden Geschäfte auf der Grundlage des mit der Stadt Langenhagen abgeschlossenen Nutzungsvertrages einschließlich des Betriebes eines Bistros sowie den Einkauf und Verkauf sämtlicher in einem Bistro üblichen Getränken, Lebensmitteln, Waren und Speisen und die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Betrieb des Bistros folgt nicht in erster Linie zu eigenwirtschaftlichen Zwecken, sondern dient der Bewirtschaftung der Gäste des Hallenfreibades Godshorn und zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Hallenfreibades Godshorn.
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