Halten von Gesellschaftsanteilen an Energieversorgungsbetrieben und Entsorgungsbetrieben und deren Verwaltung, insbesondere durch Übernahme und Verwaltung der Beteiligung an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG und anderer wirtschaftlicher Unternehmen sowie der Betrieb von kommunalen Photovoltaikanlagen. Das Unternehmen ist dem öffentlichen Zweck in besonderer Weise verpflichtet und hat sein Handeln darauf auszurichten, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und sonstige Maßnahmen vornehmen, die dieser Zweckbestimmung dienlich erscheinen. Auf die Vorschrift des § 109 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird hingewiesen. Der öffentliche Zweck besteht insbesondere in der Erhaltung des Vermögens der Stadt Spenge sowie der Daseinsvorsorge auf dem Energiesektor.
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