Personen im Sinne des § 53 AO, die am Rande der Gesellschaft stehen, zu unterstützen. Die Gesellschaft verfolgt damit ausschließlich mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Errichtung von Betrieb von JFC Stores, in denen die Liebe Jesu praktisch vorgelebt und weitergegeben wird, insbesondere durch kostenfreie Gewährung von Essen, Kleidung und die Möglichkeit zum Gebet, jeweils für Personen im Sinne des § 53 AO. Die Abkürzung JFC steht dabei für "Jesus, food and clothes for you". Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sozialwesen
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