Berufliche Rehabilitation Behinderter im Sinne der Sozialgesetzgebung. Aufgabe des Unternehmens ist es, den Behinderten durch umfangreiche Qualifzierung (Ausbildung, Fortbildung, Umschulung) bzw. berufliche Anpassung die Ausübung eines ihren Anlagen und Fähigkeiten entsprechenden Berufes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Das Unternehmen führt auch die hierzu notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen durch. Es wirkt mit allen beteiligten Stellen zusammen. Wird das Berufsförderungswerk durch die berufliche Rehabilitation Behinderter nicht voll in Anspruch genommen, können nach grundsätzlicher Zustimmung durch den Verwaltungsrat auch Nichtbehinderte im Bedarfsfall beruflich aus- und fortgebildet oder umgeschult werden. Die Aufnahme Behinderter hat Vorrang.
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