Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen zur Umschulung, Ausbildung, Fort- und Weiterbildung aller Berufe auf dem Gebiet der Physikalischen Therapie sowie der entsprechenden Anwendungen. Mindestens die Hälfte der Umschulungs- und Ausbildungsplätze soll Blinden und Sehbehinderten vorbehalten sein. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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