Förderung des Wohlfahrtswesens sowie der Bildung und Erziehung. Die Gesellschaft betreibt u.a. das Berufsförderungswerk mit staatl. anerkannter Berufsschule in Heidelberg. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Die Zweckverwirklichung durch die Weitergabe von Mitteln nach Abs. 3 Satz 2 darf nicht überwiegen. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Zwecken zuwenden, die gleichfalls der Bildung und Erziehung im Sinne des unter § 2 Abs. 1 genannten Konzepts dient. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb eines Berufsförderungswerkes oder artverwandter Betriebe. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und sonstigen Handlungen berechtigt, die zum Erreichen des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Unterricht & Erziehung
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