Errichtung und der Betrieb eines gemeinnützigen Berufsförderungswerkes mit den dazu erforderlichen Einrichtungen. Das Berufsförderungswerk dient der Durchführung von beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen und hat zum Ziel, behinderte Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft wieder einzugliedern. Soweit die vorhandenen Ausbildungsplätze nicht mit behinderten Menschen belegt sind, können vorübergehend nichtbehinderte Menschen zur Ausbildung aufgenommen werden. Die Aufnahme behinderter Menschen hat Vorrang.
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Unterricht & Erziehung
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